Wenn ein Mensch verstirbt, benötigen die Hinterbliebenen für die Beisetzung und die Regelung des Nachlasses bestimmte Dokumente. Das wichtigste Dokument ist die Sterbeurkunde. Doch bevor diese ausgehändigt wird, müssen Sie eine Reihe anderer Unterlagen einreichen.
Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie darüber, welche Dokumente im Todesfall in Österreich benötigt werden und wo und wie Sie diese einreichen bzw. beantragen können.
Wichtige Dokumente im Todesfall – Österreich
1. Dokumente der verstorbenen Person
2. Ausweisdokument vom Auftraggeber der Bestattung
3. Dokumente, die im Todesfall neu ausgestellt werden
Anzeige des Todes und Totenschein
Sterbeurkunde
Wo bekommt man eine Sterbeurkunde in Österreich?
Wofür braucht man die Sterbeurkunde?
Was kostet die Sterbeurkunde?
Wichtige Dokumente im Todesfall – Österreich
Wenn jemand verstirbt, benötigen die Hinterbliebenen eine Reihe von Dokumenten, um die notwendigen behördlichen Gänge erledigen und die Beisetzung organisieren zu können. Welche Behördengänge genau auf Sie zukommen, können Sie in unserer Todesfall Checkliste nachlesen. In diesem Artikel geht es speziell darum, welche Dokumente im Todesfall in Österreich erforderlich sind und wo Sie diese erhalten bzw. beantragen können. Grundsätzlich gibt es im Rahmen eines Todesfalls drei Arten von wichtigen Dokumenten:
- Offizielle Dokumente der verstorbenen Person (Geburtsurkunde, Meldenachweis uvm.)
- Ausweisdokument der Person, die die Bestattung in Auftrag gibt.
- Dokumente, die im Anschluss an den Todesfall neu ausgestellt werden.
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0800 88 44 041. Dokumente der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde
- Meldenachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Behandlungsprotokolle des behandelnden Arztes (sofern vorhanden)
- Heiratsurkunde (sofern vorhanden)
- Scheidungsurkunde (sofern vorhanden)
- Nachweis akademischer Grade (sofern vorhanden)
- Reisepass (wenn kein Staatsbürger)
- Versicherungspolizzen, Testament und Vorsorgedokumente (sofern vorhanden)
2. Ausweisdokument vom Auftraggeber der Bestattung
- Kopie des Ausweisdokuments (z.B. Reisepass)
3. Dokumente, die im Todesfall neu ausgestellt werden
- Totenschein: Der Totenbeschauarzt stellt das Formular "Anzeige des Todes" aus, welches auch die Todesbescheinigung (= Totenschein) enthält und reicht dieses beim Standesamt ein, um den Tod zu melden.
- Leichenbegleitschein: Der Leichenbegleitschein wird ebenfalls vom Totenbeschauarzt ausgestellt. Er ist die Voraussetzung dafür, dass das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl die verstorbene Person abholen darf.
- Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde muss durch Hinterbliebene beim Standesamt oder beim Standesamtsverband einer Gemeinde beantragt werden. Sie kann erst ausgestellt werden, wenn der Tod bereits beim zuständigen Standesamt angezeigt wurde (Formular "Anzeige des Todes" durch den Totenbeschauarzt).
PDF Checkliste zum Ausdrucken
Ein Todesfall ist immer eine herausfordernde Zeit.
Behalten Sie mit unserer Checkliste den Überblick.
Anzeige des Todes und Totenschein
Nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt (z.B. den Hausarzt), erfolgt durch den Totenbeschauarzt die Totenbeschau. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Behandlungsprotokolle und der Krankengeschichte der verstorbenen Person stellt der Totenbeschauarzt die Todesursache fest und ermittelt, ob möglicherweise ein Fremdverschulden vorliegt. Kann die Todesursache im Rahmen der Totenbeschau nicht eindeutig identifiziert werden, kann unter Umständen eine Obduktion angeordnet werden. Anderenfalls stellt er oder sie im Anschluss an die Totenbeschau folgende Dokumente aus:
- Formular zur “Anzeige des Todes” (dieses enthält Todesbescheinigung = Totenschein)
- Leichenbegleitschein (wichtig für Überführung des Leichnams durch ein Bestattungsunternehmen)
Mit dem Formular „Anzeige des Todes“ muss der Todesfall spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Dies wird in der Regel vom zuständigen Totenbeschauarzt erledigt.
Bei Todesfällen im Krankenhaus oder im Pflegeheim übernimmt normalerweise die Krankenanstaltsleitung die Anzeige des Todes beim Standesamt.
Sterbeurkunde
Im Anschluss an die Anzeige des Todes beim Standesamt bzw. beim Standesamtsverband der Gemeinde ist das Standesamt berechtigt, die Sterbeurkunde auszustellen. Diese gehört neben Geburts- und Heiratsurkunde zu den wesentlichen Personenstandsurkunden und beurkundet den Tod der betreffenden Person.
Die Sterbeurkunde darf ausschließlich auf Antrag durch Ehepartner, eingetragene Partner, Vorfahren und Nachkommen des bzw. der Verstorbenen ausgestellt werden. Alternativ können Sie dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl aber auch eine Vollmacht für die Beantragung erteilen.
Wo bekommt man eine Sterbeurkunde in Österreich?
in Österreich können Hinterbliebene die Sterbeurkunde innerhalb von 14 Tagen ab dem Sterbedatum bei jedem Standesamt des Landes beantragen. Nach Ablauf dieser 14 Tage ist das Standesamt vor Ort für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig.
Wofür braucht man die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde ein sehr wichtiges Dokument, da sie es benötigen, um im Todesfall erforderliche Ab- bzw. Ummeldungen durchführen und zu können. Normalerweise genügt eine Kopie der Sterbeurkunde an die betreffende Stelle, um im Namen der verstorbenen Person aufgesetzte Verträge zu ändern oder zu kündigen. Sie benötigen die Sterbeurkunde darüber hinaus, um
- die verstorbene Person von ihrem Wohnort abzumelden.
- die Beisetzung der verstorbenen Person unter Berücksichtigung etwaiger Vorsorgeverträge in Auftrag geben zu können.
- im Rahmen der Testamentseröffnung ein etwaiges Erbe antreten zu können (Regelung des Nachlasses).
- einen etwaigen Anspruch aus einer Unfall- bzw. Lebensversicherung geltend zu machen.
- etwaigen Verfügungen bezüglich einer Organspende bzw. einer Körperspende nachkommen zu können.
Was kostet die Sterbeurkunde?
Der Antrag auf eine Sterbeurkunde ist beim persönlichen Erscheinen kostenfrei, sollten Sie es schriftlich beantragen fallen Gebühren in Höhe von 14,30 € an. Die Ausstellung der Sterbeurkunde kostet in jedem Fall 9,30 € (Quelle).
Begräbniskosten-versicherung
... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.