Ganz gleich, ob ein Todesfall plötzlich eintritt oder sich schon länger abgezeichnet hat: Tod und Trauer sind für die Angehörigen immer belastend. Aus diesem Grund möchten wir von Benu – Bestattung und Vorsorge Ihnen nicht nur die Bestattungsplanung so einfach wie möglich machen, sondern wir möchten Ihnen auch eine Todesfall-Checkliste speziell für Österreich an die Hand geben, damit Sie genau wissen, was wann nach dem Todesfall zu erledigen ist.
Sie haben gerade erst jemanden verloren und brauchen konkret Unterstützung? Rufen Sie uns einfach an, wir sind 24/7 rund um die Uhr für Sie erreichbar!
Todesfall Checkliste Österreich in Kürze
Unmittelbar nach dem Tod: Das ist zu tun!
Todesfall zu Hause
Todesfall im Spital, Pflegeheim oder Hospiz
Todesfall in der Öffentlichkeit
Todesfall im Ausland
Die ersten 36 Stunden nach dem Todesfall
Bestattung und Trauerfeier planen
Nach der Beisetzung
Todesfall Checkliste Österreich – FAQs
Todesfall Checkliste Österreich in Kürze
In den ersten 36 Stunden nach einem Todesfall gibt es für die Angehörigen vieles zu erledigen. Was genau zu tun ist, hängt stark davon ab, ob ein Mensch zu Hause, im Spital/im Hospiz/im Krankenhaus oder an einem öffentlichen Ort verstirbt (dazu später mehr).
Grundsätzlich sind die wichtigsten Handlungen im Todesfall die Verständigung der Notrufnummer 112 bzw. die Verständigung des Totenbeschauarztes sowie die Verständigung eines Bestattungsunternehmens wie zum Beispiel Benu. Der Bestatter Ihrer Wahl wird Ihnen viele Formalitäten abnehmen und Sie bei der Planung der Bestattung und der Trauerfeier beraten.
Unmittelbar nach dem Tod: Das ist zu tun!
- Tritt der Tod unerwartet auf, verständigen Sie die Rettung unter der Notrufnummer 112. Handelt es sich bei dem Notfall tatsächlich um einen Todesfall, wird die oder der zuständige Notärztin bzw. Notarzt zunächst den Tod feststellen.
- Eine Totenbeschau durch die oder den zuständige/n Gemeindeärztin bzw. Gemeindearzt ist zusätzlich notwendig, da nur der Totenbeschauarzt die Anzeige des Todes vornehmen (= Totenschein) und den Totenbegleitschein für das Bestattungsunternehmen ausstellen kann.
- Bestatter verständigen zB. Benu unter: +43 1 907 68 65
- Die wichtigsten Dokumente für den Sterbefall zusammentragen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Verträge, Testament und Versicherungspolizzen zusammentragen
- Sterbefall im Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen (Dies übernehmen wir gerne für Sie)
- Testament beim Nachlassgericht abgeben
- Angehörige kontaktieren, um Beisetzung und möglichen Ablauf zu besprechen
- Planung der Bestattung mit dem Bestatter und Terminfindung für Beisetzung und Trauerfeier
- Sterbegeldversicherung & Lebensversicherung informieren: Zur Übernahme von Kosten
Nachstehend finden Sie unsere Todesfall-Checkliste für Österreich zum Download.
Einfach auf den Link klicken und alles Wichtige für die ersten Stunden nach einem Sterbefall als praktische pdf Checkliste ausdrucken. So wissen Sie, was in einem Todesfall zu tun ist:
PDF Checkliste zum Ausdrucken
Ein Todesfall ist immer eine herausfordernde Zeit.
Behalten Sie mit unserer Checkliste den Überblick.
Todesfall zu Hause
Verstirbt eine Person zu Hause, ist oft kein Arzt vor Ort. Deshalb ist als erstes die österreichweite Notrufnummer 144 oder der int. Euronotruf 112 zu wählen. Ist der Todesfall bereits eingetreten, wird der zuständige Notarzt den Tod feststellen. Ist der Eintritt des Todes abzusehen, können Angehörige anstelle eines Notarztes auch den Hausarzt bzw. die Hausärztin verständigen.
In jedem Fall ist aber zusätzlich die Totenbeschau durch eine Gemeindeärztin oder einen Gemeindearzt durchzuführen. In Wien ist hierfür die MA15 zuständig. Der Totenbeschauarzt stellt nicht nur den Tod fest, sondern er ermittelt auch, ob möglicherweise ein Fremdverschulden vorliegt. Kann dies Rahmen der Totenbeschau nicht ausgeschlossen werden, kann unter Umständen eine Obduktion notwendig sein.
Nach der Totenbeschau stellt der Arzt das Formular "Anzeige des Todes" (= Totenschein) sowie der Leichenbegleitschein aus. Die Anzeige des Todes beim Standesamt erledigt entweder der Totenbeschauarzt oder der Bestatter Ihrer Wahl für Sie. Erst danach können Sie die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragen.
Die wichtigsten Dokumente im Todesfall
Im Todesfall gibt es drei Arten von wichtigen Dokumenten:
- Offizielle Dokumente der verstorbenen Person (Geburtsurkunde, Meldenachweis uvm.)
- Ausweisdokument der Person, die die Bestattung in Auftrag gibt.
- Dokumente, die im Anschluss an den Todesfall neu ausgestellt werden.
Die vollständige Liste können Sie in unserem Ratgeber zum Thema einsehen.
Todesfall im Spital, Pflegeheim oder Hospiz
Verstirbt eine Person nicht zu Hause, sondern im Spital, im Pflegeheim oder im Hospiz, werden die Totenbeschau und die Feststellung des Todes von einer Ärztin oder einem Arzt vor Ort vorgenommen. Die jeweilige Institution übernimmt in der Regel auch die Anzeige des Todes beim jeweiligen Standesamt. Diese Meldung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die Sterbeurkunde (ebenfalls beim Standesamt) beantragen können.
In Ihren Aufgabenbereich fällt es, den Bestatter Ihrer Wahl zu verständigen und unter Umständen bereits Kleidung ins Spital/ins Pflegeheim/ins Hospiz mitzubringen, die der verstorbenen Person gut gefallen hat und in der oder sie bestattet werden soll. Bei Benu – Bestattung und Vorsorge kümmern wir uns ab dem Moment der Verständigung um alle weiteren Schritte und nehmen Ihnen sämtliche Formalitäten ab.
Todesfall in der Öffentlichkeit
Verstirbt ein Angehöriger an einem öffentlichen Ort, sollten Sie ebenfalls als allererstes den Notruf unter 114 verständigen. Verstirbt ein Angehöriger an einem öffentlichen Ort, ohne dass Sie anwesend waren, werden Sie von der zuständigen Sicherheitsbehörde über den Todesfall informiert. Ihnen wird im Zuge dessen auch mitgeteilt, wohin die/der Verstorbene gebracht wurde.
In der Regel wird der oder die Verstorbene in eine Leichenhalle gebracht. Dort erfolgt auch die Totenbeschau. Bei unklarer Todesursache oder Fremdverschulden (beispielsweise bei einem Unfall) wird die/der Verstorbene in ein Spital oder gerichtsmedizinisches Institut überführt, wo eine Obduktion durchgeführt wird.
Als Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl unterstützt Benu – Bestattung und Vorsorge Sie während des gesamten Prozesses. Wir halten den Kontakt zur Pathologie unterstützen Sie bei der Planung der Bestattung und der Trauerfeier. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Abholung, sobald die verstorbene Person freigegeben wurde.
Todesfall im Ausland
Im Todesfall von österreichischen Staatsbürgern im Ausland (z.B. im Urlaub) werden die Angehörigen in der Regel durch die österreichische Botschaft oder das Konsulat über den Todesfall informiert. Falls Sie selbst vor Ort sind, wenden Sie sich bitte an eben diese Stellen, um das weitere Vorgehen zu klären.
Besteht kein Vorsorgevertrag bzw. kein zweckgebundenes Treuhandkonto, sind die Kosten für die Überführung aus dem Ausland von den Angehörigen zu tragen. Benu – Bestattung und Vorsorge hat viel Erfahrung mit der Überführung österreichischer Staatsbürger:innen aus dem Ausland und unterstützt Sie bei sämtlichen notwendigen Formalia und Behördengängen,
Wir sind für Sie da.
Von 0–24h, auch am Wochenende!
0800 88 44 04Die ersten 36 Stunden nach dem Todesfall
Nachdem die Todesfeststellung erfolgt ist, die Totenbeschau durchgeführt wurde und der Totenschein durch die Totenbeschauärztin bzw. den Totenbeschauarzt ausgestellt wurde, kommen weitere Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Die meisten davon sind organisatorischer Natur, weil es gilt, die verstorbene Person an verschiedenen Stellen abzumelden, Verträge zu kündigen usw.
In vielen Fällen müssen auch Haushalte aufgelöst und/oder Wohnungen geräumt werden. Wir haben eine Übersicht für Sie zusammengestellt, welche Aufgaben in den ersten 36 Stunden nach einem Todesfall zu erledigen sind. Als Bestatter Ihres Vertrauens unterstützt Benu Sie bei allen Formalia und Behördengängen rund um den Todesfall.
1) Bestatter informieren
Idealerweise informieren Sie das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl schon unmittelbar nach dem Todesfall. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir auch die Kontaktaufnahme mit dem Totenbeschauarzt. Unser Team in der Kundenbetreuung ist telefonisch 24/7 rund um die Uhr für Sie da.
2) Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente. Sie benötigen die Urkunde, um Versicherungen, Abonnements, Mietverträge usw. zu kündigen, aber auch, um das Erbe antreten und etwaige Ansprüche aus Unfall- oder Lebensversicherungen geltend machen zu können.
Die Sterbeurkunde beantragen Sie beim für Sie zuständigen Standesamt. Sie kann erst ausgestellt werden, wenn die Anzeige des Todes bereits erfolgt ist (dies wird in der Regel durch den Totenbeschauarzt erledigt). Alternativ können Sie Ihrem Bestatter auch eine Vollmacht für die Beantragung der Sterbeurkunde erteilen.
Damit die Urkunde ausgestellt werden kann, sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Anzeige des Todes mit Totenschein (ausgestellt durch Totenbeschauärztin bzw. Totenbeschauarzt)
- Geburtsurkunde
- Ausweisdokument (z.B. Reisepass oder Personalausweis)
- Heiratsurkunde
- Meldenachweis
- Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Bei nicht-deutschen Staatsbürgern: Reisepass
3) Wohnung versorgen & Angehörige informieren
- Hat die verstorbene Person alleine gelebt? Wenn ja, schauen Sie am Wohnort vorbei, um beispielsweise Tiere zu füttern, die Heizung abzudrehen, das Wasser abzudrehen oder die Fenster zu schließen.
- Weitere Bekannte und Verwandte über den Sterbefall informieren.
4) Versicherungen, Krankenkasse, Nachlass
- Sterbefall der Krankenkasse melden sowie Lebens– und Unfallversicherung informieren
- Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist
- Arbeitgeber der verstorbenen Person verständigen
- Testament ins Nachlassgericht bringen. Im Idealfall wurde das Testament bei einem Notar verfasst und ist somit bereits registriert.
Was ist im Todesfall alles zu tun? Laden Sie sich unsere Checkliste für den Todesfall herunter. So bewahren Sie bei einem Sterbefall den Überblick über die ersten Schritte.
PDF Checkliste zum Ausdrucken
Ein Todesfall ist immer eine herausfordernde Zeit.
Behalten Sie mit unserer Checkliste den Überblick.
Bestattung und Trauerfeier planen
Benu – Bestattung und Vorsorge bietet Ihnen die ganze Bandbreite der in Österreich möglichen Bestattungsarten. Sie haben die Wahl zwischen einer Erdbestattung, einer Feuerbestattung und diversen Naturbestattungsarten wie z. B. einer Baumbestattung oder einer Donaubestattung.
Im Rahmen der Feuerbestattung (Kremation) haben Sie die Möglichkeit, die Urne am Friedhof beisetzen zu lassen oder sie zu Hause zu verwahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kremationsasche zu einem einzigartigen Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen (Edelsteinbestattung).
Bestattungsplanung Schritt für Schritt
- Bestattungsart bestimmen: Erd- & Feuerbestattung, Donaubestattung, Baumbestattung uvm.
- Friedhof und Grab wählen und Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
- Termin für Beisetzung (Urne/Sarg) mit dem Friedhof vereinbaren
- Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerrednerin/ Trauerredner.
- Verfassen einer Todesanzeige sowie Gestaltung und Versand der Partezettel
- Grabschmuck und Trauerfloristik (Blumen, Kranz, Schleifen und Kerzen) bestellen
- Eine Gaststätte für den Leichenschmaus reservieren, gegebenenfalls überlegen, was zum Totenmahl angeboten werden soll
Bestattung kostenlos planen
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Nach der Beisetzung
Wenn Sie sich danach fühlen, können Sie Danksagungskarten an Freunde und Verwandte verschicken. Ein paar Wochen nach der Beisetzung ist ein guter Zeitpunkt, um das Grab aufzuräumen. Gerade für ältere Hinterbliebene kann es ratsam sein, sich jetzt auch eine fortlaufende Grabpflege zu organisieren, die Sie entlastet.
Im Falle einer Erdbestattung ist nach ein paar Monaten der richtige Zeitpunkt zur Kontaktaufnahme mit einem Steinmetz. Dieser berät Sie zur Gestaltung des Grabsteins. Nach etwa 6 Monaten, wenn das Grab sich gesetzt hat, kann es frühestens gestaltet werden.
Abmeldungen im Todesfall bei Behörden, Ämtern usw.
Um sich vor ungeplanten Rechnungen, Abbuchungen oder anderen Ansprüchen zu schützen, sollten Sie jetzt noch die Kraft aufbringen, sich um die wichtigsten Formalitäten und Abmeldungen zu kümmern. Für die Abmeldung von Versicherungen, Verträgen und Institutionen benötigen Sie die Sterbeurkunde. In der Regel reicht es, den zuständigen Stellen eine Kopie der Urkunde zukommen zu lassen. Es gibt Stellen, bei denen die Abmeldung automatisch erfolgt und Stellen, bei denen Sie sich aktiv abmelden müssen.
Stellen, bei denen eine Abmeldung im Todesfall aktiv gemeldet werden muss:
- Arbeitgeber der verstorbenen Person
- Behörden und Ämter (z.B. Finanzamt, Firmenbuch, Sozialamt, Grundbuch, KFZ Zulassungsbehörde)
- Versicherungen
- Grundbuch
- Banken
- GIS
- Vereine
- Erwachsenenvertretung
- Religionsgemeinschaften
- Waffenbesitz-, Jagd-, Fischereiregister
- weitere Verträge wie z.B. Mobilfunk, Telekabel & Internet
Folgende Stellen werden im Todesfall automatisch durch das Standesamt verständigt:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
- Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
- Wählerverzeichnis
- Verlassenschaftsgericht
- Zivildienstserviceagentur
- Militär (bei österreichischen StaatsbürgerInnen zwischen 17 und 51 Jahren)
- Statistik Austria
- Führerscheinregister
- AMS
- Jugendhilfe im Falle der Minderjährigkeit
Trauerbewältigung
Bei der Trauerverarbeitung ist gegenseitiger Halt innerhalb der Familie oder von guten Freunden eine große Hilfe. Bestimmte Rituale, wie das Besuchen der Grabstelle, das regelmäßige Anzünden einer Kerze oder das Verfassen eines Briefes an die verstorbene Person können hilfreich sein.
In Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen helfen sich Trauernde gegenseitig, die Phasen der Trauer zu überwinden. In unserem Trauerratgeber finden Sie eine Auflistung von Trauergruppen nach Bundesländern und viele weitere Tipps im Umgang mit Tod und Verlust.
Begräbniskosten-versicherung
... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.