Ein Todesfall wirft viele Fragen auf. Im digitalen Zeitalter beschränken diese Fragen sich nicht auf die Erbfolge, die Nachlassverwaltung und die Bestattungsplanung, sondern sie erweitern sich um den Aspekt des digitalen Nachlasses: Was passiert mit den Social-Media-Profilen einer verstorbenen Person? Und kann man als Angehörige:r überhaupt auf die Profile Verstorbener zugreifen?
Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie darüber, was alles zum digitalen Nachlass gehört, und zeigt Ihnen, wie Sie einen Facebook Nachlasskontakt einrichten können.
Was passiert mit Online-Konten im Todesfall?
Wie regelt man den digitalen Nachlass?
Was passiert mit Social Media Accounts von Verstorbenen?
Woher wissen Social-Media-Plattformen, dass man tot ist?
Einen Facebook Nachlasskontakt einrichten
Was passiert mit Online-Konten im Todesfall?
Beim Stichwort "digitaler Nachlass" denken viele nur an Social-Media-Profile. Doch der digitale Nachlass einer Person betrifft sämtliche Online-Konten: Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.), E-Mail-Konten, Domain-Inhaberschaften, Online-Banking-Accounts, Abonnements für Online-Dienste (z.B. Streaming-Services, Versandhandel) und vieles mehr. Verstirbt der oder die Nutzerin dieser Konten und Dienste, laufen diese automatisch weiter und verursachen selbstverständlich auch weiterhin Kosten.
Die Erben der jeweiligen Person müssen diese Dienste und/oder Konten also aktiv kündigen bzw. löschen. Das Problem: In den meisten Fällen existieren keine Aufzeichnungen darüber, welche Online-Dienste genutzt wurden bzw. welche Online-Konten existieren. Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, sich frühzeitig um den eigenen digitalen Nachlass zu kümmern.
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... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.
Wie regelt man den digitalen Nachlass?
Ihren digitalen Nachlass regeln Sie ähnlich wie Ihren "normalen" Nachlass: Indem Sie Ihr Testament hinterlegen und die Handhabung Ihres digitalen Nachlasses darin festhalten. Sie können die Verantwortung für Ihren Online-Nachlass entweder der Person bzw. den Personen übergeben, die auch Ihren "normalen" Nachlass erben, oder sie benennen einen spezifischen Erben/eine spezifische Erbin für den digitalen Teil Ihres Nachlasses.
ACHTUNG! Die Benennung einer für Ihren digitalen Nachlass verantwortlichen Person in Ihrem Testament reicht noch nicht aus!
Sofern keine Aufzeichnungen darüber existieren, welche Online-Konten gekündigt und welche Social-Media-Präsenzen verwaltet gehören, brauchen Hinterbliebene oft viele Monate, um alle digitalen Spuren einer verstorbenen Person zu finden. Aus diesem Grund rät das österreichische Bundeskanzleramt zur Digitalen Vorsorge.
Was heißt Digitale Vorsorge?
Digitale Vorsorge bedeutet, dass Sie Ihre digitalen Kanäle, Konten und Dienste bereits zu Lebzeiten dokumentieren. Dies können Sie sowohl handschriftlich als auch am Computer oder digital machen – stellen Sie nur sicher, dass Ihre Erben anschließend auch wirklich auf Ihre Aufzeichnungen zugreifen können.
Erstellen Sie eine Liste mit allen relevanten (Social Media) Profilen, Online-Mitgliedschaften und sonstigen Accounts, idealerweise inklusive User und Passwort. Der sicherste Weg ist es, mit einem Passwort-Manager zu arbeiten und Ihren Erben das Master-Kennwort in Ihrem Testament bekannt zu geben. Vergessen Sie außerdem nicht, festzulegen, was mit den jeweiligen Konten nach Ihrem Tod geschehen soll: Sollen sie
- erhalten und via Nachlasskontakt zur Gedenkseite umgewandelt werden (z.B. bei Social-Media-Profilen).
- ganz gelöscht werden.
- gekündigt werden (z.B. bei Abonnements).
- an Ihre Erben/Angehörige usw. übertragen werden (z.B. regelmäßige Spenden).
Falls Sie sich intensiver mit dem Thema der digitalen Vorsorge auseinandersetzen möchten, legen wir Ihnen diese Checkliste zur digitalen Vorsorge des Bundeskanzleramts ans Herz.
Was passiert mit Social Media Accounts von Verstorbenen?
Tod und Sterben ist ein Bereich, der sich noch deutlich länger als alle anderen Lebensbereiche ausschließlich offline abgespielt hat. Das hat sich in den letzten zehn Jahren stark verändert: Heute ist es nicht nur akzeptiert, per Whatsapp zu kondolieren, sondern viele Menschen schalten auch Todesanzeigen nur noch online. Auch digitale Kondolenzbücher werden immer beliebter, weil sie uns die Möglichkeit bieten, unsere Anteilnahme jederzeit und von überall in der Welt auszudrücken.
Kein Wunder also, dass früher oder später auch eine Lösung für den Umgang mit Social-Media-Accounts Verstorbener gefunden werden musste. Tatsächlich werden die Facebook-, Instagram- und TikTok-Accounts verstorbener Menschen häufig zu einem wichtigen Instrument der Trauerbewältigung: Verwandte, Freunde und Bekannte können dort an Geburts- oder Todestagen der verstorbenen Person ihre Gedanken und Wünsche teilen.
Die verschiedenen Social-Media-Plattformen gehen mit den Accounts Verstorbener unterschiedlich um:
Was passiert mit dem Facebook-Profil einer verstorbenen Person?
Sofern für das Facebook-Konto kein Nachlasskontakt eingerichtet wurde (dazu unten mehr), versetzt Facebook das Konto der verstorbenen Person in den den sogenannten Gedenkzustand. Das bedeutet, dass das Profil der betroffenen Person sozusagen "eingefroren" wird.
Vor dem Namen der jeweiligen Person steht in diesem Fall “In Erinnerung” und Freunde und andere Besucher*innen können, einem digitalen Kondolenzbuch ähnlich, Einträge auf dem Profil hinterlassen.
Was passiert mit dem Instagram-Konto einer verstorbenen Person?
Instagram gehört zu Facebook und handhabt daher Todesfälle unter Usern ähnlich. Laut der Info-Seite können aber auch andere User, nicht nur nahe Angehörige, Instagram über den Tod einer Person informieren. Auch hierfür ist ein Nachweis, wie etwa der Link zu einer Todesanzeige, notwendig. Genauso wie bei Facebook dürfen aber ausschließlich Angehörige den Account löschen lassen.
Erhält Instagram den Nachweis über den Tod, kann das betreffende Konto in den Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden. Wie genau der Gedenkzustand auf Instagram aussieht, darüber informiert die Facebook-Infoseite allerdings nicht.
Was passiert mit dem Twitter-Konto einer verstorbenen Person?
Twitter gehört zu den sozialen Netzwerken, die im Todesfall lediglich die Löschung des Profils anbieten. Damit der Twitter-Account einer verstorbenen Person gelöscht werden kann, müssen die Angehörigen bzw. die Erben einen Nachweis über den Tod erbringen. In der Regel wird zu diesem Zweck die Sterbeurkunde verlangt.
Was passiert mit dem TikTok-Konto einer verstorbenen Person?
Bei TikTok ist es aktuell noch nicht möglich, die Seite einer verstorbenen Person in den Gedenkzustand versetzen zu lassen. Die Löschung des Kontos nach Übermittlung der Sterbeurkunde durch Angehörige ist bei TikTok allerdings auch nicht möglich. Verfügen Sie als Angehörige:r nicht über die Zugangsdaten zum Account, können Sie also nichts tun. Ein kleiner Trost: TikTok setzt Accounts, auf denen es mindestens 180 Tage lang keine Aktivität gegeben hat, in der Regel auf 'inaktiv'. Trotzdem bleiben die Informationen online weiterhin auffindbar.
Woher wissen Social-Media-Plattformen, dass man tot ist?
Die Betreiber von Social-Media-Plattformen erfahren ohne das Zutun von Angehörigen NICHT, wenn ein Nutzer bzw. eine Nutzerin verstirbt.
Es kann also passieren, dass nach dem Tod einer Person weiterhin Geburtstagserinnerungen und gemeinsame Fotos mit Freunden aus den letzten Jahren geteilt werden. Das kann schnell pietätlos oder unangebracht wirken, wenn etwa entfernte Facebook-Freunde nichts von dem Todesfallmitbekommen haben und dem Verstorbenen auch noch dann gratulieren, wenn er oder sie schon beigesetzt wurde.
Um den Betreiber der jeweiligen Plattform über den Tod der verstorbenen Person zu unterrichten, müssen die nächsten Angehörigen bzw. die Erben sich als solche ausweisen und eine Kopie der Sterbeurkunde übermitteln. Diese gehört zu den wichtigsten Dokumenten im Sterbefall.
Einen Facebook Nachlasskontakt einrichten
Facebook-Nutzer können einen sogenannten Nachlasskontakt einrichten. Der Nachlasskontakt regelt, wer sich nach Ihrem Tod um Ihr Konto kümmert. Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Nachlasskontakt einrichten.
Dies ist dem Nachlasskontakt erlaubt:
- Das Profilbild und das Titelbild ersetzen, etwa durch ein Bild mit Trauerflor.
- Neue Freundschaftsanfragen einsehen und ggf. eine Antwort in seinem eigenen Namen schreiben.
- Den Facebook-Account löschen lassen.
- Einen Beitrag schreiben, der im Profil des oder der Verstorbenen fixiert wird, zum Beispiel eine Nachricht über den Todesfall. Voraussetzung dafür ist, dass unter Einstellungen (im Drop-down-Menü beim Klick auf den Pfeil rechts oben) > Chronik und Markierungen bei der ersten Frage "Wer kann in deiner Chronik posten" die Option "Freunde" ausgewählt ist. Ist "Nur ich" ausgewählt, kann auch der Nachlasskontakt nichts posten.
- Ansonsten hat ein Nachlasskontakt keinen Zugriff auf das Profil und kann keine Nachrichten lesen, Inhalte löschen oder Freundschaften beenden.
So richten Sie einen Nachlasskontakt auf Facebook ein
Einstellen kann man diesen in seinen Sicherheitseinstellungen.
Der gewünschte Nachlassverwalter für Ihren Account ist innerhalb weniger Sekunden eingerichtet.
Gehen Sie dafür in die "Einstellungen" Ihres Accounts. Unter dem Reiter „Allgemein“ finden Sie als Vorletztes in der Liste den Punkt „Einstellungen für den Gedenkzustand“. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Nachlasskontakt einzurichten. Gehen Sie dafür in das Feld „FreundIn auswählen“ und geben Sie den Namen der Person ein, die nach Ihrem Ableben für Ihren Account zuständig sein soll. Anschließend klicken Sie auf „Hinzufügen“.
Nun haben Sie noch die Möglichkeit, Ihren zukünftigen Nachlasskontakt über Ihre Entscheidung zu informieren. Dafür bietet Ihnen Facebook einen vorgefertigten Text. Sie dürfen der Person aber natürlich auch selbst einen persönlicheren Text schreiben.
Sobald der Nachlasskontakt eingerichtet ist, haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Datenarchive für einen späteren Download freizugeben. Dazu zählen von Ihnen verfasste Beiträge, Fotos, Videos und Informationen aus dem Info-Abschnitt. Nachrichten im Messenger gehören nicht dazu. Ebenso können Sie in diesem Feld den Nachlasskontakt wieder entfernen.
Wenn Sie keinen Nachlasskontakt einrichten möchten, sondern nach Ihrem Ableben eine Entfernung Ihres Kontos wünschen, bietet Facebook auch dies an. Dafür können Sie unter „Konto verwalten“ die Kontolöschung anfordern. Dieser Wunsch wird in Ihrem Konto hinterlegt und erst dann aktiv, wenn Facebook über Ihr Ableben informiert wird. Achtung: Sie dürfen keine Kontolöschung anfordern und gleichzeitig einen Nachlasskontakt besitzen.
SIE entscheiden, wie Sie gehen möchten.
Zu Lebzeiten die eigene Bestattung planen? Die einen schüttelt es bei diesem Gedanken – das Benu-Treuhandkonto ist für die anderen.
Quellen
Oesterreich.gv.at: Umgang mit dem digitalen Nachlass einer verstorbenen Person; Digitale Vorsorge