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Sozialbestattung – Voraussetzungen, Ablauf u. Kosten

Alexander Burtscher

VERFASST VON

Alexander Burtscher

2024-06-24

Lesezeit: 5 Minuten

Müssen Kinder die Beerdigung der Eltern bezahlen? Grundsätzlich ja. Ist kein Nachlass vorhanden, aus dem die Kosten der Beisetzung beglichen werden können, müssen die nächsten Angehörigen für die Bestattung aufkommen. Fehlen den Hinterbliebenen selbst die finanziellen Mittel, übernimmt das Land Österreich ggf. die Beauftragung der Bestattung und trägt auch die Kosten. Wir sprechen in einem solchen Fall von einer Sozialbestattung, ehemals auch Armenbegräbnis genannt.

Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie über die Voraussetzungen für eine Sozialbestattung, ihren Ablauf, sowie die damit verbundenen Kosten. Außerdem stellen wir Ihnen alternative kostengünstige Bestattungsformen vor, falls eine Sozialbestattung in Ihrem Fall nicht möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

Sozialbestattung in Österreich auf einen Blick

In Österreich betragen die Bestattungskosten für eine würdevolle, aber nicht extravagante Beisetzung rund 5.000 Euro. In diesem Durchschnittspreis sind neben den Kosten für einen Bestatter (Eigenleistungen) auch externe Kosten wie Grab- und Friedhofsgebühren enthalten. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen, zum Beispiel in Form einer Sterbeversicherung oder eines zweckgebundenen Treuhandkontos, müssen die nächsten Angehörigen diese Kosten tragen. 

Sind nachweislich keine finanziellen Mittel vorhanden und können die Kosten auch nicht aus dem Nachlass gedeckt werden, übernimmt die Gemeinde oder das Land die Beauftragung der Bestattung und trägt auch die Kosten. Allein in Wien werden rund 1.000 Armenbegräbnisse pro Jahr durchgeführt, die Tendenz ist steigend.

Begräbniskosten-versicherung

... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.

Voraussetzungen für eine Sozialbestattung

Nicht immer sind die Voraussetzungen für eine Sozialbestattung gegeben. Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Gemeinde bzw. das Land eine Sozialbestattung genehmigt: 

  1. Die Angehörigen haben nachweislich keine ausreichenden finanziellen Mittel, um die Bestattungskosten selbst tragen zu können. 
  2. Die verstorbene Person hat entweder keine Angehörigen oder diese können nicht ermittelt werden. 

Eine Einkommensgrenze für eine Sozialbestattung gibt es allerdings nicht. Das liegt daran, dass manchmal auch Menschen mit einem größeren Vermögen im Rahmen einer Sozialbestattung beigesetzt werden müssen, weil es keine Angehörigen gibt, die eine "normale" Bestattung beauftragen könnten. In einem solchen Fall obliegt die Bestattungspflicht der Gemeinde bzw. dem Land und wird in der Regel in Form einer Sozialbestattung durchgeführt.

Wer kann einen Antrag auf Sozialbestattung stellen?

Ein Antrag auf Sozialbestattung kann nur von jemandem gestellt werden, dem die Bestattungspflicht obliegt. Dies sind die testamentarischen Erben, in der Regel also die nächsten Angehörigen. Gibt es keine Erben oder sonstigen Angehörigen, obliegt die Bestattungspflicht der Gemeinde. Normalerweise muss die Sozialbestattung beim Sozialamt des jeweiligen Sterbeortes beantragt werden. 

Sie sind verpflichtet, dem Antrag Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über etwaige finanzielle Belastungen der verstorbenen Person beizulegen, die es unmöglich machen, die Bestattungskosten aus der Erbsumme zu decken. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie untenstehend: 

BUNDESLANDZUSTÄNDIGE STELLE
WienMA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien
NiederösterreichDie Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist
BurgenlandDie Gemeinde, in der die/der Verstorbene zuletzt den Hauptwohnsitz hatte
KärntenDie Gemeinde, in der die/der Verstorbene zuletzt den Hauptwohnsitz hatte
OberösterreichDie Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist
SalzburgDie Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist
TirolDie Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist
VorarlbergDie Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist
SteiermarkDie Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist

Kosten einer Sozialbestattung

Die Kosten einer Sozialbestattung, die für die zuständige Gemeinde oder Stadt anfallen, können einige Tausend Euro betragen. In Wien kostet eine Sozialbestattung die Stadt rund 3.000 Euro. Etwaige mündlich geäußerte oder selbst im Rahmen einer Bestattungsverfügung festgehaltenen Wünsche der verstorbenen Person oder der Angehörigen werden im Rahmen eines Armenbegräbnisses NICHT berücksichtigt, da sämtliche Posten auf das Notwendigste reduziert werden. In der Regel übernimmt die Gemeinde bzw. das Land die Kosten für

  • die Verwahrung und hygienische Versorgung 
  • die Überführungskosten
  • ggf. die Kremationsgebühren (sofern die Sozialbestattung in dem jeweiligen Bundesland eine Einäscherung vorsieht)
  • den Sarg oder die Urne
  • die Friedhofsgebühren (allerdings wird das Grab nach 10 Jahren aufgelassen)
  • einen Trauerredner (in der Regel ist dies ein geistlicher Trauerredner)
  • die Sargträger
  • diverse Behördengänge

Nicht übernommen werden weitere Bestattungskosten wie dauerhafte Grabpflege, Kondolenzanzeigen oder den Leichenschmaus. Diese Kosten sind von den Hinterbliebenen selbst zu tragen. 

Beachten Sie bitte auch, dass sich diese Leistungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, was auf die jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer zurückzuführen ist.

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Gibt es einen Zuschuss zu den Bestattungskosten?

Einige Krankenkassen, Pensionskassen (Unterstützungsfonds), Gewerkschaften, Vereine, gewähren unter bestimmten Bedingungen Bestattungskostenbeiträge beziehungsweise Sterbegelder.

Die verschiedenen Krankenkassen haben unterschiedliche Regelungen bezüglich der Gewährung eines Zuschusses zu den Bestattungskosten. Es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Institution nähere Informationen einzuholen. Da der Anspruch nach bestimmten Fristen erlischt, sollte um den Bestattungskostenbeitrag so bald wie möglich angesucht werden.

Ablauf einer Sozialbestattung

In der österreichischen Hauptstadt ist es zum Beispiel so, dass Sozialbestattungen grundsätzlich nur von der Bestattung Wien in Form einer Erdbestattung am Friedhof Simmering durchgeführt werden.

Wird also eine Sozialbestattung in Wien veranlasst oder von den Angehörigen gewünscht, so gibt es keine freie Wahl des Bestattungsunternehmens und auch kein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Bestattung.

Ab einer gewissen Bevölkerungsgröße ist auch die Anzahl an Sozialbestattungen so hoch, dass die Durchführung dieser von der Gemeinde ausgeschrieben wird, oder ein eigener Tarif mit der Bestatterinnung ausverhandelt wird. Dieser enthält dann verbindlich festgelegt die Leistungen und den Preis einer solchen Sozialbestattung.

Die Leistungen der Bestattung Wien im Rahmen einer Sozialbestattung umfassen beispielsweise:

  • Abholung, z.B. im Krankenhaus
  • Hygienische Versorgung und Einsargung
  • Gegebenenfalls Kremation
  • Beisetzung des Sarges bzw. der Urne in einem Erdgrab am Friedhof
  • Markierung des Grabs mit einem Holzkreuz oder einer Tafel

Die Beisetzung selbst wird sehr schlicht gehalten. In vielen Gemeinden und Städten besteht auch ein akuter Sparzwang, wodurch die Sozialbeerdigung mitunter sehr karg wirken kann. Die Dienstleistungen beschränken sich generell auf ein Mindestmaß.

Bei einer Bestattung in Graz spricht man bei so einem Fall zum Beispiel von einer Fürsorgebestattung. Hier findet die Beisetzung in einem Reihengrab mit Holzkreuz statt und eine Segnung ist ebenso inbegriffen. Anträge nimmt das Sozialamt Graz entgegen.

Sozialbestattungen in kleineren Gemeinden

In den kleineren Gemeinden der restlichen Bundesländer Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Tirol, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg ist der Ablauf einer Sozialbestattung meist anders und oft von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Wenn Sie eine solche Sozialbestattung in Auftrag geben wollen, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren: Wir setzen uns dann mit der betreffenden Gemeinde in Verbindung und klären den konkreten Ablauf für Sie ab.

Benu unterstützt Sie in einem solchem Fall aber auch gerne dabei, eine würdevolle Bestattung nach Ihren Wünschen zu organisieren, ohne dabei den finanziellen Rahmen zu sprengen.

Wir sind für Sie da.

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Vor- und Nachteile der Sozialbestattung

Die Sozialbestattung ist ein Angebot für Menschen, die keine andere Möglichkeit haben, um die liebe verstorbene Person würdevoll beisetzen zu lassen. Leider ist diese Form der Bestattung aber mit einigen Nachteilen verbunden, da sämtliche Leistungen in der kostengünstigsten Variante ausgeführt werden. 

Vor allem durch den Sparzwang vieler Gemeinden entsteht oft ein nicht angemessener Wettbewerb um niedrige Preise. Denn sobald eine gewisse Anzahl an Sozialbegräbnissen in einer Gemeinde oder einer Stadt erreicht wurde, werden die Aufträge ausgeschrieben und an den günstigsten Anbieter vergeben. 

Dies ist zwar nachvollziehbar, kann aber durchaus zu einem gewissen Pietätsverlust führen. Wir haben die Vor- und Nachteile von Sozialbestattungen für Sie einander gegenübergestellt:

VORTEILENACHTEILE
Gemeinde übernimmt die KostenKein Mitspracherecht der Angehörigen
Würde bleibt gewahrtEs wird auf das Nötigste reduziert
Person gerät nicht in VergessenheitLediglich ein Holzkreuz erinnert an den Verstorbenen
Es wird ein Ort des Gedenkens geschaffenNach 10 Jahren wird das Grab aufgelassen

Kein Mitspracherecht und potenziell höhere Kosten

Was viele Hinterbliebene nicht wissen: Mit den Übernahme der Kosten durch die Gemeinde oder das Land geben die Angehörigen auch das Mitspracherecht ab. Selbst innerhalb des vorhandenen Budgetrahmens dürfen Sie nicht mitentscheiden – weder über die Bestattungsart, noch den Ort oder den Zeitpunkt der Beisetzung. Es obliegt Ihrer Verantwortung, den Ort und den Zeitpunkt der Beisetzung im Internet ausfindig zu machen: Sie werden nicht dezidiert informiert.

Besonders schwierig wird es in Fällen, in denen eine kleine Nachlasssumme vorhanden ist: Die Kosten für die Sozialbestattung werden bis zu 4.000 € mit der Nachlasssumme verrechnet – und dass, obwohl ein Armenbegräbnis die Gemeinde bzw. das Land je nach Region lediglich zwischen 2.000 und 3.000 Euro kostet. Dadurch können Hinterbliebenen durch die Sozialbestattung unter Umständen also sogar höhere Kosten entstehen, als wenn sie sich für eine reguläre, aber besonders kostengünstige Form der Beisetzung entscheiden. 

Alternative kostengünstige Bestattungsformen

Fehlen die Voraussetzungen für eine Sozialbestattung oder ist es Hinterbliebenen sehr wichtig, die Bestattung mitgestalten zu können, gibt es eine Alternative: Als Angehörige:r können Sie sich eine reguläre, aber besonders kostengünstige Form der Bestattung wie die Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab wählen. 

Benu – Bestattung und Vorsorge bietet als besonders kostengünstige Alternative zur Sozialbestattung die Urne zu Hause an. In Österreich kostet die Kremation mit anschließender Urnenaufbewahrung zu Hause zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Bei Benu kostet die Urne zu Hause aktuell 2.459 €. Dieser Preis umfasst die Basis-Leistungen der Abholung, der Kremation und der Übergabe sowie Unterstützung bei allen notwendigen Formalitäten. 

Wir sind 24/7 für Sie da!

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Die Urne zu Hause auf einen Blick

Stand der Informationen: April 2024

  • Das Aufbewahren einer Urne zu Hause ist in Österreich möglich, allerdings sind die Voraussetzungen in jedem Bundesland leicht unterschiedlich. Sie finden alle in unserer Übersicht.
  • Die Kosten für eine Urne zu Hause betragen, abhängig von den Genehmigungskosten im jeweiligen Bundesland, ab 2.459 €.
  • Die Bestattung der Urne im eigenen Garten ist ebenfalls möglich.
  • Bei einem Umzug muss die Urne zu Hause neu beantragt werden.
  • Die Entnahme einer Teilmenge der Kremationsasche zur Fertigung von Gedenkschmuck, Edelsteinen und Diamanten ist ebenfalls möglich.
  • Auch bei dieser Bestattungsform sind Verabschiedungen und Trauerfeiern wie am Friedhof möglich.
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Bestattungskosten sparen

Hierzulande müssen die Hinterbliebenen für die Bestattungskosten aufkommen, und zwar der Reihe nach: Ehegatte bzw. Ehegattin, Kinder, Eltern, Großeltern. 

Einen Schlupfweg gibt es jedoch:

Wenn jemand vermögenslos verstirbt, sodass die Verlassenschaft die Kosten der Beisetzung nicht abdeckt, sind Sie als Hinterbliebener ohne eigenes Vermögen nicht verpflichtet, für die Kosten der Bestattung aufzukommen, sofern Sie das Erbe ausschlagen. Dazu müssen Sie nach dem Tod des Angehörigen vor dem zuständigen Notar erklären, die Erbschaft nicht antreten zu wollen. In einem solchen Fall erfolgt automatisch eine Sozialbestattung. 

Begräbniskosten steuerlich absetzen

Begräbniskosten und davon eingeschlossen die Errichtung eines Gedenkzeichens an der Grabstelle (z.B. ein Grabstein) werden zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses gerechnet und sind daher aus diesem zu bestreiten. Auch Vergütungen von anderen Stellen (z.B. Sterbeversicherung) gelten als Nachlassvermögen.

Sollte kein Nachlassvermögen (Aktiva) vorhanden sein, sind Begräbniskosten (inklusive Kosten eines Grabsteins) bis maximal 10.000€ als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Wie das genau funktioniert, können Sie in unserem Ratgeber-Artikel Begräbniskosten absetzen nachlesen.

Rechtzeitig vorsorgen

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie im Trauerfall eine wertvolle Entlastung für Ihre Angehörigen schaffen. Sie besteht aus dem inhaltlichen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter, sowie der finanziellen Absicherung wie etwa einer Sterbegeldversicherung oder der Einmaleinlage in ein Treuhandkonto.

Bei der Bestattungsvorsorge sorgen Sie schon zu Lebzeiten vor und können so den Hinterbliebenen eine große Last abnehmen. Besonders, wenn diese nur wenige finanzielle Mittel zu Verfügung haben, können Sie mithilfe einer Vorsorge Ihre eigene Bestattung schon im Vorhinein planen und finanzieren.

So können Sie selbst bestimmen, welche Leistungen, wie zum Beispiel die Bestattungsart Sie gerne in Anspruch nehmen möchten. Auch die Summe mit der Sie vorsorgen möchten, kann frei von Ihnen gewählt werden.

SIE entscheiden, wie Sie gehen möchten.

Zu Lebzeiten die eigene Bestattung planen? Die einen schüttelt es bei diesem Gedanken – das Benu-Treuhandkonto ist für die anderen

Quellen

DerStandard.at: Der Tod kostet in Wien nicht nur das Leben (Link)

Wien.gv.at: Wege nach einem Sterbefall (Link)

Diepresse.com: Sozialbegräbnisse in Wien: Konkurrenz „verboten"? (Link)