Manchmal ist es notwendig, dass Verstorbene in ein neues Grab verlegt werden. Dazu muss das bestehende Grab geöffnet und der Sarg oder die Urne in das neue Grab verbracht werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Umbettung oder Exhumierung. Benu – Bestattung und Vorsorge zeigt Ihnen, was bei einer Exhumierung passiert, wer sie in Auftrag geben darf und was die Exhumierung kosten kann.
Exhumierung – was passiert bei der Enterdigung?
Wie lange kann eine Exhumierung durchgeführt werden?
Was kostet eine Exhumierung in Österreich?
Kostenbeispiel für eine Exhumierung
Warum exhumieren? Gründe für eine Exhumierung
Wie lange dauert die Verwesung im Erdgrab?
Exhumierung – was passiert bei der Enterdigung?
Bei der Exhumierung, auch Exhumation oder Enterdigung genannt, wird ein bereits bestatteter Leichnam aus seinem Grab freigelegt. Dazu muss das Grab erneut eröffnet werden. Exhumierungen werden in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt. In Österreich muss bei der Graberöffnung außerdem ein Amtsarzt anwesend sein, sofern die Bestattung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
Exhumierungen können sowohl planmäßig als auch außerplanmäßig erfolgen. Planmäßige Exhumierungen finden zum Beispiel statt, wenn ein Grab aufgelöst wird, weil das Grabnutzungsrecht nicht verlängert wurde. Außerplanmäßige Exhumierungen finden meistens im Zusammenhang mit Strafverfahren und zum Zwecke einer gerichtlichen Obduktion statt.
Das Wichtigste zur Exhumierung im Überblick
- Bei einer Exhumierung wird ein Leichnam aus seinem oder ihrem Grab ausgegraben.
- Die Gründe dafür können planmäßig oder außerplanmäßig sein.
- Die Kosten einer Exhumierung liegen bei rund 1.000 €.
- Wer wo die Exhumierung beantragen darf, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
- Die Exhumierung wird von einem Totengräber und einem Bestatter durchgeführt.
Wie lange kann eine Exhumierung durchgeführt werden?
Eine Exhumierung kann nach einem, nach zehn oder nach 20 Jahren Liegezeit durchgeführt werden: Es gibt kaum eine zeitliche Obergrenze. Je nachdem, aus welchem Grund der Leichnam enterdigt werden muss, ist es nur wichtig, dass noch sterbliche Überreste vorhanden sind. Wird die Exhumierung zum Beispiel durchgeführt, um einen DNA-Test durchzuführen, reicht es, wenn noch Knochenmaterialien vorhanden sind.
Soll im Rahmen eines Strafprozesses eine toxikologische Untersuchung durchgeführt werden, reichen Knochenmaterialien in der Regel nicht aus. Bei planmäßigen Exhumierungen, wie sie zum Beispiel durch die Friedhofsverwaltung angeordnet werden können, wenn das Grabnutzungsrecht nicht verlängert wurde, muss die Mindestruhezeit von zehn Jahren eingehalten werden.
Was kostet eine Exhumierung in Österreich?
Wünschen Angehörige der verstorbenen Person eine Umbettung, müssen sie selbst dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten für die Enterdigung variieren von Friedhof zu Friedhof stark. Genaue Gebühren können beim jeweiligen Friedhof erfragt werden. Bei den Kosten für eine Exhumierung ist außerdem zwischen der Umbettung eines Sargs und der Umbettung einer Urne zu unterscheiden: Die Exhumierung eines Sarges ist aufgrund des Aufwands deutlich teurer als die einer Urne.
Eine tatsächliche Kosteneinschätzung können Sie beim Bestatter Ihrer Wahl anfordern. Die Höhe der Exhumierungskosten sind unter anderem abhängig von:
- der Bodenbeschaffenheit
- der Liegedauer der verstorbenen Person
- externen Kosten wie z.B. den jeweiligen Friedhofsgebühren und den Honoraren für den Amtsarzt und den Bestatter
Kostenbeispiel für eine Exhumierung
Das folgende Kostenbeispiel zeigt die Kosten für eine Exhumierung mit anschließender Aufbewahrung der Urne zu Hause.
KOSTENPOSITION | PREIS |
---|---|
FH-Gebühren, Exhumierung, Einsargung, Transport und Amtswege | ab ca. 1.300 Euro |
Kremationssarg | ab ca. 520 Euro |
Einäscherung | ab ca. 900 Euro |
Urne | ab ca. 75 Euro |
Zusätzliche Kosten entstehen durch mögliche Verwaltungsgebühren und Ähnliches (z.B. Genehmigung für die Urne Zuhause).
Bei einer erneuten Beisetzung des Verstorbenen im Erdgrab sind die Kosten dementsprechend deutlich höher.
Warum exhumieren? Gründe für eine Exhumierung
Man unterscheidet zuerst zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Exhumationsgründen. Ist die Mindestruhezeit eines Grabes, in der Regel beträgt diese 10 Jahre, abgelaufen, führt die Friedhofsverwaltung eine Exhumierung durch, um das Grab neu belegen zu können.
Dies ist ein planmäßiger Grund für eine Exhumierung. Zu außerplanmäßigen Exhumierungen zählen alle, welche durchgeführt werden, bevor die Ruhezeit für den Toten abgelaufen ist.
Begräbniskosten-versicherung
... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.
Folgende Gründe sind meist Ursache für eine Exhumierung:
- Auflösung einer Gruft/eines Grabes ist der häufigste Grund für eine Exhumierung eines Verstorbenen
- Umbettung eines Verstorbenen in ein neues Grab
- Grabzusammenlegung
- Anfertigung eines Vaterschaftstests/Vaterschaftsfeststellung und Gewinnung der dafür nötigen DNA-Proben
- Obduktion im Rahmen eines Strafverfahrens
Allerdings sind die gesetzlichen Bestimmungen, aus welchem Grund eine Exhumierung erfolgen darf, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:
BUNDESLAND | GRÜNDE FÜR EINE EXHUMIERUNG |
---|---|
Burgenland, NÖ, OÖ, Salzburg, Tirol, Wien | keine direkten Vorgaben |
Kärnten | Umbettung, Feuerbestattung, andere wichtige Gründe |
Steiermark | Umbettung, Überführung |
Vorarlberg | Umbettung, Feststellung der Todesursache, Beisetzung der Aschenreste in einem Sondergrab, andere wichtige Gründe |
Wann wird eine Exhumierung durchgeführt? Wann nicht?
Grundsätzlich können Exhumierungen aufgrund persönlicher wichtiger Gründe oder einer gerichtlichen Anordnung erfolgen. Eine Exhumierung darf jedoch nicht erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht.
Zunächst gilt es zu klären, wer überhaupt eine Exhumierung beauftragen darf. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die folgende Tabelle gibt darüber Auskunft:
BUNDESLAND | BEAUFTRAGUNG DURCH: |
---|---|
Burgenland | nahe Angehörige |
Kärnten | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Oberösterreich | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Niederösterreich | Benützungsberechtigte Person des Grabes |
Salzburg | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Tirol | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Steiermark | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Vorarlberg | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Wien | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Nach welcher Zeit darf man eine Exhumierung beauftragen?
Wie beauftragt man also eine Exhumierung? Berechtigte Personen können nun einen Antrag einreichen. In den meisten Bundesländern kann dies bei Erdgräbern allerdings erst nach Ablauf der Mindestruhezeit von 10 Jahren erfolgen, es gibt jedoch auch abweichende Regelungen:
BUNDESLAND | MINDESTRUHEZEIT |
---|---|
Burgenland | 10 Jahre |
Kärnten | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Oberösterreich | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Niederösterreich | 10 Jahre |
Salzburg | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Tirol | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Steiermark | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Vorarlberg | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Wien | 6 Monate |
Wo beantrage ich eine Exhumierung?
Diese Anträge müssen je nach Bundesland von unterschiedlichen Stellen bewilligt werden. Wir haben Ihnen auch diese Informationen in einer Tabelle zusammengefasst:
BUNDESLAND | BEWILLIGUNG DURCH: |
---|---|
Burgenland | BürgermeisterIn |
Kärnten | BürgermeisterIn |
Oberösterreich | BürgermeisterIn |
Niederösterreich | Gemeinde |
Salzburg | Bezirksverwaltungsbehörde |
Tirol | Bezirksverwaltungsbehörde |
Steiermark | Gemeinde |
Vorarlberg | BürgermeisterIn |
Wien | Bezirksverwaltungsbehörde |
Ablauf einer Exhumierung und Umbettung
Eine Exhumierung läuft wie folgt ab:
- Der Antrag für eine Exhumierung wird von derjenigen Person, die die Exhumierung durchführen lassen will, gestellt, und bewilligt. (siehe Tabelle oben, wer dazu berechtigt ist und welche Stelle die Bewilligung erteilen kann). Viele Bestatter übernehmen die Antragsstellung auf Wunsch der Angehörigen.
- Sperrung des Friedhofsbereiches, auf welchem die Exhumierung erfolgen soll.
- Durchführung der Exhumierung durch einen Totengräber und einen Bestatter. Ein Amtsarzt muss in den meisten Gemeinden anwesend sein, wenn die Bestattung weniger als 10 Jahre zurückliegt bzw. vermutet wird, dass noch organische Stoffe im Grab zu finden sein werden.
- Meistens Kremierung der sterblichen Überreste.
- Erneute Bestattung oder Zusammenlegung.
Gut zu wissen: Exhumierungen werden aufgrund der möglichen Geruchsentwicklung wenn möglich während der Wintermonate durchgeführt.
Wie lange dauert die Verwesung im Erdgrab?
Wie stark ein Leichnam bei der Exhumierung bereits verwest ist, kommt darauf an, wie lange er schon ruht und wie die Bodenbeschaffenheit und die Temperatur sind. Normalerweise beginnt schon wenige Tage nach dem Tod die Auflösung von Bindegewebe und Weichgewebe. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten kommt es dann zur Entwässerung der Leiche.
Nach etwa einem Jahr beginnt die Zersetzung des verbliebenen Körpergewebes; nach rund 10 bis 20 Jahren sind von dem Leichnam nur noch Knochen vorhanden.
ZEITRAUM | FORTSCHRITT DER VERWESUNG |
---|---|
Innerhalb weniger Tage nach Todeseintritt | Beginn der Auflösung von Weichgewebe, Hohlorganen und Bindegewebe |
Nach bis zu 9 Monaten | Verflüssigung des Weichgewebes und Entwässerung der Leiche |
Nach 9 Monaten bis zu 2 Jahren | Körpereigene Bakterien und Pilze zersetzen nach und nach das verbliebene Körpergewebe |
Nach 2-5 Jahren | Verwesung von Fingernägeln, Haaren und Sehnen |
Nach 10-20 Jahren | Meist nur noch Knochen vorhanden |
Nach 30 Jahren | Eventuell noch Schädel- und die Oberschenkelknochen vorhanden |
Wie tief wird man beerdigt?
Dies hängt davon ab, ob es sich um ein Urnengrab oder ein Erdgrab handelt. Letzteres weist eine Tiefe von ca. 1,8 bis 2,2 Metern auf, während ein Urnengrab meist eine Tiefe von mindestens 0,7 bis 0,8 Metern hat.
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