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Bestattungskosten

Begräbniskosten absetzen: Das müssen Sie wissen!

Severin Schulz

VERFASST VON

Severin Schulz

2024-02-02

Lesezeit: 5 Minuten

In Österreich können Sie Begräbniskosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro von der Steuer absetzen, sofern kein Nachlassvermögen vorhanden ist. Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie über die Voraussetzungen der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestattungskosten und zeigt, welche Ausgaben absetzbar sind und welche nicht (Kosten für Blumen, Kleidung, Grabpflege usw.)

Begräbniskosten absetzen in Österreich

Normalerweise zählen die Kosten für ein Begräbnis, inklusive der Totenbeschau, der Überführung, der gewählten Bestattungsart und der Grabstein-Kosten, zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses. Das bedeutet, dass sämtliche den Todesfall betreffenden Kosten aus dem Nachlass zu bezahlen sind und daher nicht von der Steuer abgesetzt werden können. 

Übrigens fallen auch im Rahmen der Bestattungsvorsorge errichtete Sparkonten (Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto) unter das sog. Nachlassvermögen. Hinterbliebene können die Begräbniskosten also nur dann im Steuerausgleich geltend machen, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist und keine Verträge im Rahmen einer Vorsorge-Versicherung existieren.

Wer kann Begräbniskosten absetzen?

Hinterbliebene können nur dann einen Todesfall betreffende Kosten steuerlich absetzen, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist. In diesem Fall gelten die Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung und können in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. in der Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr geltend gemacht werden. Bis vor einigen Jahren lag die Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten noch bei 10.000 Euro. Mittlerweile ist es jedoch möglich, Begräbniskosten bis 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen. 

Übersteigen die Bestattungskosten die maximale Summe von 20.000 Euro, so ist die Zwangsläufigkeit dieser Kosten nachzuweisen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn besondere Überführungskosten oder Kosten aufgrund von besonderen Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals anfallen.

Was gilt als außergewöhnliche Belastung?

Außergewöhnliche Belastungen sind im Steuergesetz als Aufwendungen definiert, die höher als beim Großteil der Steuerpflichtigen sind. Bei Begräbniskosten handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom individuellen Einkommen ab.

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Was gehört alles zu den Beerdigungskosten?

Die Kosten für ein würdiges Begräbnis umfassen normalerweise die Beisetzung in einem Sarg (Erdbestattung) oder einer Urne (Urnenbeisetzung) auf einem Friedhof bzw. in einer biologisch abbaubaren Urne in einem Wald oder in der Donau (Naturbestattung). 

Viele Angehörige wünschen sich aber zusätzlich eine musikalisch begleitete Trauerfeier und angemessenen Blumenschmuck. Auch die Aufwände für die Parte, Danksagungskarten und die Trauerkleidung sollten Sie nicht unterschätzen. Je nach Bestattungsart kommen später noch die Kosten für einen Grabstein und die generelle Grabgestaltung hinzu.

Welche Bestattungskosten können steuerlich abgesetzt werden?

In Österreich können Sie folgende Begräbniskosten bis zu einer maximalen Summe von 20.000 € absetzen, sofern kein Nachlassvermögen vorhanden ist:

Welche Kosten sind nicht steuerlich absetzbar?

Folgende Begräbniskosten sind in Österreich auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist:

Begräbniskosten nicht absetzbar: Was nun?

Die Begräbniskosten in Österreich variieren je nach Bundesland, Bestattungsart und Umfang der Beisetzung. Feuerbestattungen sind tendenziell kostengünstiger als Erdbeisetzungen, allerdings kommt es auch hier auf die Auswahl der Produkte an. Die Preise für Sargmodelle unterscheiden sich um bis zu 1.000 €, bei Urnen sind es mehrere 100 € Unterschied.

Im Durchschnitt betragen die Bestattungskosten in Österreich für eine würdevolle, aber nicht extravagante Bestattung rund 5.000 Euro. In diesem Durchschnittspreis sind neben den Kosten für einen Bestatter (Eigenleistungen) auch externe Kosten wie Grab- und Friedhofsgebühren enthalten. Ist keine große Nachlasssumme vorhanden, können 5.000 € das Budget allerdings schnell übersteigen. 

In diesem Fall haben Hinterbliebene zwei Möglichkeiten: Sie können prüfen, ob die Voraussetzungen für eine sog. Sozialbestattung erfüllt sind, oder sie können sich für eine besonders kostengünstige Bestattungsart (die sog. Urne zu Hause) entscheiden.

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Sozialbestattung

Jeder verstorbenen Person steht es zu, würdevoll verabschiedet zu werden. In manchen Fällen deckt der Nachlass die Kosten einer Beisetzung aber nicht. Manchmal gibt es keine Hinterbliebenen, manchmal fehlen den Hinterbliebenen selbst die finanziellen Mittel. In einem solchen Fall übernimmt das Land Österreich die Beauftragung der Bestattung und trägt auch die Kosten. Wir sprechen in einem solchen Fall von einer sogenannten Sozialbestattung, ehemals auch Armenbegräbnis genannt.

Was auf den ersten Blick gut klingt, hat allerdings einen entscheidenden Nachteil: Im Falle einer Sozialbestattung haben die Angehörigen keinerlei Mitspracherecht in Bezug auf die Art und Weise der Bestattung oder den Zeitpunkt der Beisetzung.

Über Benu – Bestattung und Vorsorge

Uns ist wichtig, dass Sie sich wohlfühlen – auch und gerade in den dunklen Stunden. Deshalb möchten wir Ihnen die Bestattungsplanung so einfach wie möglich machen. Das zeichnet uns aus:

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Urne zu Hause

Können die Begräbniskosten nicht steuerlich abgesetzt werden und fehlen auch die Voraussetzungen für eine Sozialbestattung, gibt es eine Alternative: Als Angehörige:r können Sie sich für eine reguläre, aber besonders kostengünstige Form der Beisetzung entscheiden. 

Eine solche kostengünstige Alternative ist zum Beispiel die Urne zu Hause. In Österreich kostet die Kremation mit anschließender Urnenaufbewahrung zu Hause zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Benu bietet die Urne zu Hause aktuell um 2.459 € an. Dieser Preis umfasst die Basis-Leistungen der Abholung, der Kremation und der Übergabe sowie Unterstützung bei allen notwendigen Formalitäten. 

Mehr Informationen über besonders kostengünstige Beisetzungsformen finden Sie in diesem Artikel.

Quellen

Oesterreich.gv.at: Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten (Link)